top of page
Black Minimalist Mountain Travel Logo.png

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Was können Sie als Arbeitnehmer dagegen tun?

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das weitreichende Konsequenzen für betroffene Arbeitnehmer und das gesamte Arbeitsumfeld hat. Sie kann sich in Form von Benachteiligung bei der Einstellung, Beförderung, Vergütung oder im alltäglichen Umgang äußern. Um sich effektiv gegen Diskriminierung zu wehren, ist es entscheidend, die eigenen Rechte zu kennen und die richtigen Schritte einzuleiten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Diskriminierung erkennen, welche rechtlichen Grundlagen bestehen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um sich zu schützen und für Gleichbehandlung einzutreten.


Arbeitnehmerin wird von ihren Kollegen ausgeschlossen und diskriminiert. Die GGG (Gewerkschaft) steht Ihnen bei, wenn Sie sich effektiv dagegen wehren wollen.

Was ist Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Diskriminierung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale benachteiligt wird. Diese Merkmale sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegt und umfassen:


  • Ethnische Herkunft oder Hautfarbe

  • Geschlecht und geschlechtliche Identität

  • Religion oder Weltanschauung

  • Behinderung oder chronische Erkrankung

  • Alter

  • Sexuelle Orientierung


Diskriminierung kann direkt erfolgen, beispielsweise durch offene Benachteiligung in Bewerbungsverfahren, oder indirekt, wenn scheinbar neutrale Vorschriften bestimmte Gruppen benachteiligen. Auch Mobbing oder Belästigung aufgrund der genannten Merkmale gilt als Diskriminierung.


Rechtliche Grundlagen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Ungleichbehandlung. Es verpflichtet Arbeitgeber, Diskriminierung zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren. Verstöße gegen das AGG können Schadensersatzforderungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Arbeitnehmer haben das Recht, sich gegen Diskriminierung zu wehren, indem sie:


  • eine Beschwerde beim Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle im Betrieb einreichen

  • die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder externe Beratungsstellen kontaktieren

  • rechtliche Schritte einleiten, beispielsweise eine Klage auf Entschädigung oder Schadensersatz


Was können Sie konkret tun, wenn Sie diskriminiert werden?

Wenn Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz erleben, sollten Sie gezielt vorgehen, um Ihre Rechte durchzusetzen:


1. Dokumentation der Vorfälle

  • Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligte Personen.

  • Speichern Sie relevante E-Mails oder andere Beweismittel.

  • Falls vorhanden, sprechen Sie mit Kollegen, die als Zeugen auftreten können.


2. Interne Beschwerde einreichen

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten.

  • Der Betriebsrat kann hierbei unterstützend tätig werden.

  • Die Beschwerde muss ernst genommen und geprüft werden.


3. Externe Beratungsstellen hinzuziehen

  • Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet kostenlose Beratung.

  • Rechtsschutz kann auch durch eine Gewerkschaft in Anspruch genommen werden.

  • Fachanwälte für Arbeitsrecht können bei der Klärung rechtlicher Schritte helfen.


4. Rechtliche Schritte prüfen

  • Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung können innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.

  • In schweren Fällen kann eine Klage auf Wiedereinstellung oder Gleichbehandlung möglich sein.


Prävention: Was muss der Arbeitgeber tun?

Arbeitgeber sind verpflichtet, präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen. Dazu gehören:


  • Klare Richtlinien und Schulungen zur Sensibilisierung

  • Ein Beschwerdesystem mit transparenter Bearbeitung

  • Schutzmaßnahmen für betroffene Arbeitnehmer

  • Förderung eines inklusiven Betriebsklimas


Führt der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen durch, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.


Unterstützung durch die GGG

Als Gewerkschaft setzen wir uns für Ihre Rechte ein und bieten:


  • Rechtliche Beratung und Unterstützung

  • Begleitung bei Beschwerden und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

  • Politische Arbeit zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen


Unsere Erfahrung zeigt: Arbeitnehmer, die sich wehren und Unterstützung suchen, können Diskriminierung wirkungsvoll entgegenwirken. Gewerkschaften bieten einen starken Rückhalt, um Rechte durchzusetzen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.


Fazit: Ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen

Diskriminierung am Arbeitsplatz darf nicht ignoriert werden. Arbeitnehmer haben das Recht auf Gleichbehandlung und können sich mit verschiedenen Mitteln dagegen wehren. Dokumentation, interne Beschwerdeverfahren und externe Unterstützung sind entscheidende Schritte, um Diskriminierung zu bekämpfen.


Die GGG steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und für eine gerechte Arbeitswelt zu sorgen.




bottom of page