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Unterzeichnen eines Vertrages

Tarifbindung
und
Arbeitsverträge

Tarifverträge vs. individuelle Arbeitsverträge

Tarifverträge gelten als Garant für bessere Arbeitsbedingungen. Sie regeln Lohnhöhe, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen einheitlich für alle Beschäftigten einer Branche oder eines Unternehmens. Doch ist „gute Arbeit“ wirklich nur mit Tarifvertrag möglich?

Gute Arbeit nur mit Tarifverträgen?

Tarifverträge sind eine Massenlösung im Arbeitsrecht. Sie bieten pauschale Regelungen, die in vielen Fällen eine sinnvolle Grundlage sein können, aber nicht zwingend die beste Wahl für jede Situation darstellen.

Natürlich ist es aufwändiger, individuelle Lösungen durchzusetzen – und deshalb gehen viele Gewerkschaften lieber den pauschalen Weg des Tarifvertrages. Ebenso ist es aber möglich, auch ohne Tarifvertrag ebenso gute oder sogar bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

 

Im Gegensatz zu klassenkämpferisch orientierten Systemgewerkschaften betrachten und verhandeln wir für unsere Mitglieder mit den Arbeitgebern auf ökonomischer Grundlage: Sie werden nur dann in einem gewinnorientierten Unternehmen angestellt sein, wenn der Arbeitgeber mit Ihnen Geld verdient. Also hat er einen Anreiz, Sie im Unternehmen zu behalten, um kein Geld zu verlieren. Auf dieser Grundlage können Sie selbst  - oder Ihre Gewerkschaft für Sie - mit dem Arbeitgeber sinnvoll verhandeln.

Gesetzlicher Mindeststandard vs. Tarifvertrag

Sind die gesetzlichen Mindestanforderungen wirklich so schlecht? Nicht immer. Es gibt Fälle, in denen Tarifverträge Nachteile mit sich bringen, insbesondere wenn Gewerkschaften ideologisch handeln. Ein Beispiel ist die Tarifverhandlung zwischen ver.di und Eurowings, bei der eine Impfpflicht für das Kabinenpersonal durchgesetzt wurde – gegen den Willen vieler Arbeitnehmer (Reitschuster, 02.12.2024).

Tarifverträge sind nicht per se besser als gesetzliche Regelungen. In einigen Fällen, wie beim vorangehenden Fall, sind sie sogar schlechter, wenn Gewerkschaften nicht im Interesse der Beschäftigten, sondern nach eigenen politischen Vorstellungen verhandeln.

Das Bundestariftreuegesetz – Schutz oder Zwang?

Das sogenannte Tariftreuegesetz – ehrlicher Weise müsste es Zwangstarifgesetz heißen – ist ein weiterer planwirtschaftlicher Eingriff und gefährdet den Wohlstand, den über Jahrzehnte wirtschaftlich Denkende Arbeitnehmer, Arbeitgeber und von diesen profitierende Bürokraten gemeinsam aufgebaut haben.

 

Öffentliche Aufträge müssen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vergeben werden, um Geldverschwendung zu vermeiden. Um die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes zu beseitigen, kommen für die Auftragsvergabe nur noch ausschließlich tarifgebundene Unternehmen in Frage (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Dieser Druck auf Arbeitgeber, daher nun einen Tarifvertrag zu schließen, wenn sie am Wettbewerb für öffentliche Aufträge in Frage kommen wollen, erlaubt gleichzeitig den Missbrauch dieser Tarifverträge, um vorbei am Parlament und damit der demokratischen Kontrolle die ideologischen Vorstellungen der Systemgewerkschaft durchzusetzen.

 

„Wer sich nicht an die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft hält, 

erhält keine öffentlichen Aufträge mehr.“ - DGB

Dieses Argument suggeriert, dass Tarifverträge automatisch mit sozialer Marktwirtschaft gleichzusetzen sind. Doch wahre soziale Marktwirtschaft bedeutet Wettbewerb und Eigenverantwortung, nicht staatlichen Zwang. Das aus unserer Sicht verfassungswidrige Tariftreuegesetz zementiert vielmehr die Macht bestehender Gewerkschaftsstrukturen, anstatt fairen Wettbewerb zu fördern.

​"Der Staat profitiert finanziell von Tarifverträgen, da höhere Löhne mehr Steuereinnahmen generieren." Diese Argumentation hebt richtig hervor, dass vor allem der Staat von Tarifverträgen profitiert und verkennt, dass ein aufgeblähter Staat nicht effizienter wirtschaftet. Die Berichte des Bundesrechnungshofs zeigen regelmäßig, dass öffentliche Mittel verschwendet werden. Mehr Steuereinnahmen bedeuten nicht automatisch eine bessere Nutzung dieser Mittel. Unsere Mitglieder wissen, das jeder Cent, den die „öffentliche Hand“ ausgibt, von Ihnen vorher verdient worden ist, sodass eingespartes Geld bei öffentlichen Aufträgen weniger Steuern und Abgaben für unsere Mitglieder bedeuten würde. Wie unser Vorsitzender treffend sagte: „Man muss dem heroinsüchtigen Staat seinen Stoff wegnehmen!“

Sollten Arbeitgeberverbände „Ohne-Tarif-Mitgliedschaften“ unterbinden?

Ebenso wenig wie es den Arbeitgeber etwas angeht, ob und wie sich Arbeitnehmer organisieren, sollte es Gewerkschaften oder dem Staat zustehen, Arbeitgebern vorzuschreiben, wie sie ihre Mitgliedschaften gestalten. Die freie Entscheidung der Unternehmen ist ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft und Fairness.

Höheres Gehalt mit Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag schert oftmals – unabhängig von persönlicher, messbarer Leistung – alle über einen Kamm. Dieses sozialistische Prinzip führt, wie jeder Kenner des real existierenden Sozialismus weiß, nicht zu durchschnittlich besserer, sondern schlechterer Leistung. Der Fleißige wird demotiviert, der Faule mitgeschleppt – und der gesamte Betrieb ist im Ergebnis viel leistungsschwächer und verdient weniger zu verteilendes Geld, als er könnte.

 

Gute oder sogar bessere Arbeitsbedingungen lassen sich auch ohne einen Tarifvertrag erreichen. Im Unterschied zu systemgewerkschaftlichen Ansätzen, die auf Klassenkampf setzen, verfolgen wir eine wirtschaftlich orientierte Verhandlungsstrategie: Ein Unternehmen wird Sie nur dann beschäftigen, wenn Ihre Arbeit profitabel ist. Daher hat der Arbeitgeber ein eigenes Interesse daran, Sie im Betrieb zu halten, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Auf dieser Basis können Sie selbst – oder Ihre Gewerkschaft in Ihrem Namen – konstruktive Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen.

Tarifverträge als Instrument der "Gerechtigkeit"?

Das Märchen vom „Machtungleichgewicht“ zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dient wie jede klassenkämpferische Agitation dem Aufbau und Erhalt eines Feindbildes; tatsächlich hat sich der Arbeitsmarkt seit etwa 15 Jahren komplett gedreht, Fachkräfte und auch Ungelernte fehlen überall. Mittlerweile haben wir einen Arbeitnehmermarkt und schon lange keinen Arbeitgebermarkt mehr.

 

Ein Ungleichgewicht bestünde allenfalls finanziell, weil der Arbeitgeber bessere Berater haben dürfte als der Arbeitnehmer allein. Aber eben deshalb haben wir als Gewerkschaft ein erfahrenes Team, das diesen Unterschied ausgleicht. Dafür braucht es keinen Tarifvertrag.

Sind Tarifverträge auch für Arbeitgeber vorteilhaft?

Einige Unternehmen schätzen die Rechtssicherheit, die Tarifverträge bieten. Andererseits schränken sie die Flexibilität ein und können Kosten in die Höhe treiben. Studien zeigen keine eindeutigen Belege dafür, dass tarifgebundene Unternehmen erfolgreicher sind als solche ohne Tarifbindung.

Unternehmen mit Tarifverträgen haben es jedoch leichter, Mitarbeiter zu gewinnen – allerdings vor allem solche, die sich vor individueller Gehaltsverhandlung fürchten. Wer bereit ist, über sein Gehalt zu verhandeln, kann oft bessere Konditionen ohne Tarifvertrag erzielen.

Wirken sich Tarifverträge positiv auf das Betriebsklima aus?

Motivation entsteht durch Anerkennung und gerechte Vergütung. Wenn jedoch jeder Arbeitnehmer – unabhängig von Leistung – gleich behandelt wird, kann das zu Frustration führen. Tarifverträge verhindern oft flexible Lohnerhöhungen und Leistungsanreize, die für ein gutes Betriebsklima entscheidend sind.

Flächentarifverträge – faire Wettbewerbsbedingungen?

Flächentarifverträge sollen Wettbewerbsgleichheit schaffen, verhindern aber gleichzeitig individuelle Anpassungen. Winston Churchill brachte es auf den Punkt: „Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleiche Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends.“ Tarifverträge können zwar Stabilität bieten, sie schränken aber auch Innovation und Leistungsanreize ein.

Tarifflucht sei Dank – ein wachsender Trend

Laut DGB nehmen immer mehr Unternehmen Abstand von Tarifverträgen. Die Systemgewerkschaften richten seit Jahrzehnten – wie jeder am Niedergang der öffentlichen Infrastruktur täglich sehen kann – die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zugrunde und gefährden und vernichten damit Arbeitsplätze, Wohlstand und Kaufkraft.

 

Das verdiente Geld gehört nicht, wie es der DGB will, in die Hände eines anonymen Staatswesens, das noch mehr Umverteilung von der Mitte – Ihnen! – nach oben und unten will, sondern in die Hände derer, die es erwirtschaften und am Besten wissen, was sie mit Ihrem Geld machen: was Sie wollen.

Individuelle Arbeitsverträge -  GGG-Ansatz

Individuell verhandelte Arbeitsverträge sind in den meisten Fällen eine sinnvolle Alternative zu Tarifverträgen, insbesondere wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten und bessere Konditionen als in einem starren Tarifvertrag erzielen möchten. Dies ist selbstverständlich deutlich aufwendiger und zeitintensiver in der Begleitung und Beratung durch die Gewerkschaften, jedoch auf den einzelnen Arbeitnehmer genau zugeschnitten und gerade deswegen besonders sinnvoll und sicher. Hier sind die wichtigsten Gründe und Situationen, in denen ein individuell verhandelter Arbeitsvertrag vorteilhafter sein kann:

Wenn Arbeitnehmer über besondere Qualifikationen oder gefragte Fachkenntnisse verfügen
  • Hochqualifizierte Fachkräfte und Spezialisten haben oft eine starke Verhandlungsposition, da ihre Arbeitskraft begehrt ist.

  • Individuell verhandelte Verträge ermöglichen ihnen höhere Gehälter, bessere Bonusregelungen oder flexiblere Arbeitszeiten, als es ein Tarifvertrag vorsieht.

  • Besonders in Branchen mit Fachkräftemangel (z. B. IT, Ingenieurwesen, Medizin) bieten individuelle Verhandlungen oft deutlich bessere Konditionen.

Wenn Arbeitnehmer leistungsabhängige Vergütung bevorzugen
  • Tarifverträge sehen oft pauschale Gehaltstabellen vor, die sich nach Betriebszugehörigkeit und nicht nach individueller Leistung richten.

  • Ein individuell verhandelter Vertrag kann leistungsabhängige Boni, Provisionen oder flexible Gehaltssteigerungenenthalten, die motivieren und sich an der Produktivität orientieren.

  • Beispiel: Ein Top-Verkäufer könnte ohne Tarifvertrag höhere Provisionen oder Erfolgsprämien aushandeln.

Wenn Arbeitnehmer flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigen
  • Tarifverträge regeln Arbeitszeiten oft sehr strikt und lassen wenig Raum für individuelle Anpassungen.

  • Individuelle Verträge erlauben maßgeschneiderte Lösungen, z. B. Remote Work, Gleitzeit oder individuelle Arbeitszeitmodelle, die besser zu persönlichen Lebensumständen passen - entsprechend den Anforderungen im Zeitalter von Arbeit 4.0.

  • Besonders für Berufstätige mit Familie, Pendler, Gig-Worker oder digitale Nomaden sind individuelle Regelungen vorteilhafter.

Wenn Arbeitnehmer sich nicht von den bekannten Systemgewerkschaften vertreten fühlen
  • Gewerkschaften verhandeln oft pauschale Regelungen, die nicht unbedingt den individuellen Interessen aller Arbeitnehmer entsprechen.

  • In der Vergangenheit haben Gewerkschaften Tarifverträge genutzt, um politische oder ideologische Forderungendurchzusetzen (z. B. Impfpflicht-Vorgaben in der Luftfahrtbranche).

  • Wer selbstbestimmt verhandeln möchte, statt an kollektive Entscheidungen gebunden zu sein, ist mit einem individuellen Vertrag besser aufgehoben.

Wenn Unternehmen und Arbeitnehmer sich schneller an Marktveränderungen anpassen müssen
  • In wirtschaftlich dynamischen Branchen können starre Tarifverträge die Anpassung an Marktveränderungen erschweren.

  • Individuell ausgehandelte Verträge ermöglichen es, flexible Lohn- und Arbeitszeitmodelle zu schaffen, um schneller auf wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren.

Wenn Arbeitnehmer von besseren Sozialleistungen profitieren wollen
  • Tarifverträge beinhalten oft Standard-Sozialleistungen, die nicht immer optimal für alle Beschäftigten sind.

  • Individuelle Verträge ermöglichen exklusive Zusatzleistungen, wie etwa:
    - Höhere betriebliche Altersvorsorge
    - Exklusive Krankenversicherungen
    - Firmenwagen, Weiterbildungsbudgets oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften

Wenn Arbeitnehmer mehr Gestaltungsspielraum wünschen
  • Wer sich aktiv in die Vertragsgestaltung einbringen und selbst über Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten oder Zusatzleistungen verhandeln will, hat mit einem individuellen Vertrag deutlich mehr Spielraum.

  • Arbeitnehmer können sich dabei auf ihre persönlichen Bedürfnisse fokussieren, statt pauschale Lösungen akzeptieren zu müssen.

Perspektive

Tarifverträge bieten einheitliche und vereinfachte Lösungen, doch sie sind nicht immer die beste Lösung. Sie können Arbeitsbedingungen verbessern, aber auch starre Strukturen schaffen, die wirtschaftliche Flexibilität und individuelle Verhandlungsmöglichkeiten einschränken.

 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die Wahl haben, ob sie sich an Tarifverträge binden oder individuelle Vereinbarungen treffen möchten. Gute Arbeitsbedingungen entstehen durch wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Eine freie und wettbewerbsfähige Arbeitswelt fördert Innovation, Motivation und wirtschaftliches Wachstum – ohne unnötige Regulierungen und Zwangsmaßnahmen.

Unsere Mitglieder profitieren von individueller Beratung und Unterstützung in Verhandlungen – ohne auf starre Tarifverträge angewiesen zu sein.

FAQ - Tarifbindung und Arbeitsverträge

  • Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgebern und einer Gewerkschaft geschlossen wird und in dem die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt sind.

    Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

  • Nein, Tarifbindung bedeutet nicht automatisch bessere Arbeitsbedingungen. Zwar können Tarifverträge einige Vorteile bieten, doch sie sind nicht in jedem Fall die beste Lösung für Arbeitnehmer. Gründe, warum Tarifbindung nicht automatisch bessere Arbeitsbedingungen bedeutet:

    1. Pauschale Lösungen statt individuelle Anpassung.

    2. Leistungsunabhängige Vergütung.

    3. Eingeschränkte Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    4. Missbrauch durch DGB-Kartell-Gewerkschaften zur Durchsetzung ihrer Ideologie.

    5. Gesetzliche Mindeststandards sind oft ausreichend und zeitgemäß.

     

    Individuell verhandelte Arbeitsverträge können oft bessere Konditionen bieten, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer rechtliche und strategische Beratung für die Verhandlung mit dem Arbeitgeber zur Unterstützung erhält - so wie es die GGG für ihre Mitglieder anbietet.

  • Vorteile von Tarifverträgen:​

    • Schutz vor plötzlichen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen

    • Starke Verhandlungsposition durch eine Gewerkschaft


    Nachteile von Tarifverträgen:

    • Einheitliche Regelungen für Löhne, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen

    • Mangelnde Flexibilität für individuelle Vereinbarungen

    • Leistungsunabhängige Entlohnung kann demotivieren

    • Gewerkschaften können politische oder ideologische Agenden verfolgen, die nicht im Interesse der Arbeitnehmer liegen

  • Vorteile von individuell verhandelten Arbeitsverträgen:

    • Individuelle Regelungen für Löhne, Arbeitszeiten und Zusatzleistungen:
      -> Gehaltsverhandlungen ermöglichen oft bessere Vergütungen
      -> Größere Flexibilität bei Arbeitszeiten und Zusatzleistungen
      -> Direkter Einfluss auf die eigenen Arbeitsbedingungen

    • ​Starke Verhandlungsposition durch beratende Gewerkschaft

    • Schutz vor plötzlichen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch
      Rechtsschutz und Rechtsberatung der eigenen Gewerkschaft

    • Besonders hohe Sicherheit, da detailliert individuelle Rahmenbedingungen
       

    Nachteil von individuell verhandelten Arbeitsverträgen:​

    • Erfordert gutes Verhandlungsgeschick und Rechtskenntnisse seitens des Arbeitnehmers
      ohne eine beratende Gewerkschaft an der Seite

  • Nein, die GGG setzt sich nicht grundsätzlich für eine allgemeine Tarifbindung ein.

    Aufgrund des Tarifeinheitsgesetzes ist es uns als Gewerkschaft nicht möglich die Interessen diverser Arbeitnehmer, die sich nicht von den Systemgewerkschaften vertreten fühlen, über eigene Tarifverträge abzusichern.

     

    Die GGG arbeitet jedoch sowieso mit einem gänzlich anderen Ansatz: 

    Wir setzen auf individuelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Arbeitnehmer. Tarifverträge sind oft unflexibel und können Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in starre Strukturen zwingen, die nicht immer die besten Arbeitsbedingungen gewährleisten. Die GGG verfolgt das Ziel, mit den Arbeitgebern auf ökonomischer Grundlage zu verhandeln und somit maßgeschneiderte Lösungen für ihre Mitglieder zu erreichen. Eine pauschale Tarifbindung sehen wir daher als unnötige Einschränkung der Verhandlungsfreiheit.

  • Der Grundsatz der Tarifeinheit besagt, dass nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft Anwendung findet, die im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. Das vom Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz erfolgte auf maßgeblichen Einfluss des DGB im Jahr 2015. Dies verhindert Wettbewerb unter den Gewerkschaften und führt dazu, dass die Interessen vieler Arbeitnehmer nicht durch die ideologisch geführte Gewerkschaftsarbeit der DGB-Kartell-Gewerkschaften berücksichtigt werden und schränkt - zumindest was das Thema Tarifbindung angeht - alternative, kleinere Gewerkschaften ein.

  • Individuell verhandelte Arbeitsverträge sind in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zu Tarifverträgen, insbesondere wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten und bessere Konditionen als in einem starren Tarifvertrag erzielen möchten. Hier sind die wichtigsten Gründe und Situationen, in denen ein individuell verhandelter Arbeitsvertrag vorteilhafter sein kann:

    1. Wenn Arbeitnehmer über besondere Qualifikationen oder gefragte Fachkenntnisse verfügen.

    2. Wenn Arbeitnehmer leistungsabhängige Vergütung bevorzugen​.

    3. Wenn Arbeitnehmer flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigen.

    4. Wenn Arbeitnehmer sich nicht von den Systemgewerkschaften und deren Ideologie vertreten fühlen.

    5. Wenn Unternehmen und Arbeitnehmer sich schneller an Marktveränderungen anpassen müssen.

    6. Wenn Arbeitnehmer von besseren Sozialleistungen profitieren wollen.

    7. Wenn Arbeitnehmer mehr Gestaltungsspielraum wünschen.

  • Selbstverständlich!

  • Natürlich eine ganze Menge:

    1. Vertragsverhandlungen anstelle von Tarifverhandlungen:
      Aushandlung von Tarifverträgen zu Löhnen, Arbeitszeiten & Arbeitsbedingungen.
       

    2. Arbeitnehmervertretung:
      Unterstützung bei Konflikten mit Arbeitgebern & Betriebsratsarbeit.
       

    3. Rechtsberatung und Rechtsschutz:
      Beratung & juristische Hilfe, z.B. bei Kündigung & Arbeitsrechtsstreitigkeiten.
       

    4. Politische Einflussnahme:
      Mitgestaltung von Arbeits-, Sozial- & Rentenpolitik.
       

    5. Weiterbildung:
      Beratungen zu Arbeitsrecht, Verhandlung & Qualifikation.
       

    6. Chancengleichheit:
      Einsatz für Gleichbehandlung & gerechte Löhne.
       

    7. Streiks & Proteste:
      Organisierung von Arbeitskämpfen & Demonstrationen.
       

    8. Sozialberatung:
      Unterstützung bei Fragen zu Arbeitslosigkeit, Rente & sozialen Fragen.
       

    9. Arbeitsschutz:
      Verbesserung von Gesundheits- & Sicherheitsstandards.

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