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„Man kann so manchen Glauben verlieren, aber den Glauben an die eigene Kraft, an die eigenen Möglichkeiten, sollte man behalten.“ 

Walter Stern

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Corona-Mobbing beim DGB

Ausgerechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund mobbte eine langjährige und schwerbehinderte Mitarbeiterin und kündigte der Frau. Der offensichtliche Grund war die kritische Einstellung der Frau zu den Corona-Maßnahmen in der Hochzeit der ausgerufenen „Pandemie“. So wurde die Frau bei den Behörden damit angeschwärzt, dass sie ihr Impfzertifikat gefälscht habe - was sie stets jedoch bestritt. Trotzdem kam es zu einer Durchsuchung des Arbeitsplatzes und der Wohnung der Frau, auch das Mobiltelefon wurde beschlagnahmt. Eine Sicherstellung des Impfpasses sei aber unterblieben, da keine Anhaltspunkte auf Fälschungsmerkmale vorlägen, hieß es später von den Behörden. Zudem urteilte das Landgericht Regensburg später, dass die Anordnung zur Durchsuchung rechtswidrig war. Dennoch bestand der DBG auf der Kündigung. Nachdem sich die Sekretariatsassistentin hilfesuchend an die GGG wendete, schickte ihr der DGB sogar noch ein weiteres Kündigungsschreiben. Durch ihren Eintritt in die „Good Governance Gewerkschaft“ würde sie eine „gegnerische Vereinigung des DGB“ unterstützen und gegen die „politischen Grund- und Zielvorstellungen des DGB“ verstoßen. „Eine Gewerkschaftsangestellte zu kündigen, weil sie arbeitsrechtlichen Schutz einer Gewerkschaft sucht, ist bestenfalls ein Treppenwitz“, sagt der Bundesvorsitzende der GGG. Zudem habe der DGB den „Schutz der eigenen Mitglieder vor einem übergriffigen Staat und übergriffigen Arbeitgebern“ in der Pandemie vernachlässigt. Das Inklusionsamt Oberbayern, das der Kündigung der Frau aufgrund der Schwerbehinderung der Betroffenen hätte zustimmen müssen, gab den Gedanken der GGG Recht und wies den Antrag des DGB Ende März ab. Die zweite Kündigung sei arbeitsrechtlich unwirksam. Aus den Anstellungsbedingungen des DGB gehe nicht hervor, dass Mitarbeiter nicht Mitglieder anderer Gewerkschaften sein dürften. Vielmehr handele es sich in solch einem Fall um einen Ausdruck der „freiheitlichen demokratischen Grundwerte“. Die GGG konnte den DGB schließlich die Knie zwingen: Die gemobbte Sekretariatsassistentin erhielt eine ordentliche Abfindung und tadellose Arbeitszeugnisse.

3G-Regel zurückgenommen: Kunsthochschule Weißensee für alle

Ein Event nur für Maskenträger und unter 3G-Bedingungen: Das wollte die Kunsthochschule Weißensee durchsetzen, als derartige Maßnahmen offiziell bereits aufgehoben waren. „Bitte bringen Sie zum Event einen Impf- oder Testnachweis (3G) mit und tragen vor Ort eine Maske“, hieß es auf der Einladung. Weil sowohl 3G-Regel als auch Maskenpflicht nach Ansicht der GGG „unzulässig sind und gegen geltendes Recht verstoßen“, landete der Fall vor dem Berliner Verwaltungsgericht. „Die Aufforderung, zum Event einen Impf- oder Testnachweis mitzubringen und vor Ort eine Maske zu tragen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und stellt überdies einen Verstoß gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz dar“, so die Begründung der GGG. Der Kanzler der Kunsthochschule, Hinnerk Gölnitz, bestand hingegen darauf, dass man als Inhaber des Hausrechts „Maßgaben für den Besuch unserer Veranstaltungen setzen“ könne. Gönnerhaft teilte Gölnitz zudem mit, dass man trotzdem versuchen werde, „Menschen, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Schutzmaske zu tragen und dies durch ein ärztliches Attest belegen, Teilnahmemöglichkeiten zu eröffnen.“ Die GGG gab sich damit nicht zufrieden. Denn die Kunsthochschule sei nicht berechtigt, Daten zu einer chronischen Krankheit oder Schwerbehinderung zu erheben oder diese Menschen aus eben diesem Grunde anders zu behandeln als andere Gäste. Es sei ein diskriminierungsfreier und gleichberechtigter Zugang sicherzustellen. Daher reichte die GGG einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“ beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Die Forderung: Dem Kläger sollte es ausdrücklich gestattet werden, an der Veranstaltung teilzunehmen - ohne 3G-Nachweis und ohne Maske. Die Kunsthochschule knickte schließlich ein und ließ das Gericht in vorauseilendem Gehorsam wissen: „Sollte der Antragsteller bei der Veranstaltung erscheinen, werden wir ihm Zutritt ohne Maske und ohne 3G-Status-Prüfung gewähren.“ Und weiter: „Die 3G-Status-Prüfung haben wir allgemein für die Veranstaltung schon vorher aufgehoben.“

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Berliner Corona-Kampagne mit Stinkefinger gestoppt

Stinkefinger für alle Menschen ohne Maske: Der Berliner Senat beleidigte mit seiner Corona-Kampagne unzählige Männer, Frauen und Kinder. Auf den in der ganzen Stadt aufgehängten Plakaten war eine ältere Frau zu sehen, die eine auffällige Mund-Nasen-Bedeckung trug und den Betrachtern den Mittelfinger entgegenstreckt. Dazu der Spruch: „Der erhobene Zeigefinger für alle ohne Maske. Wir halten die Corona-Regeln ein.“ Unser Bundesvorsitzender Marcel Luthe erstattete Strafanzeige. Der „von Hass geprägt erscheinende Blick gemeinsam mit dem ausschließlich beleidigend verwendeten ausgestreckten Mittelfinger“ richte sich „bereits dem Wortlaut nach gegen alle ohne Maske“. Also auch „gegen Kinder unter sechs Jahren“ oder „Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.“ Der Senat versuche mit dem Plakat, durch „Nötigung der gar nicht von einer Pflicht betroffenen Personen“ diese „durch öffentlichen und sozialen Druck“ dennoch dazu zu bringen, eine Maske zu tragen. Christian Tänzler, Sprecher des Stadtmarketings, versuchte, das staatliche Mobbing zu verharmlosen und sagte, man habe doch nur versucht, „durch die Kampagne Risikogruppen, insbesondere Ältere, zu schützen“. Zugleich beeilten sich die Verantwortlichen, die Plakate wieder zu entfernen. Es sei „nicht unsere Absicht, Menschen, die keine Maske tragen können, vor den Kopf zu stoße. Und auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller hatte daraufhin ein Einsehen: „Diese Anzeige ist peinlich. Das muss man sagen.“

Anzeige gegen Außenministerin Annalena Baerbock 

Auch vor den Großen macht die GGG nicht Halt, wenn es nötig ist. So wurden Außenministerin Annalena Baerbock nach ihrer skandalösen Aussage, „wir“ würden einen Krieg gegen Russland führen, von uns angezeigt. „Die Bundesregierung liefert Angriffswaffensysteme an eine nicht verbündete Kriegspartei und die Außenministerin faselt davon, „wir" führten Krieg gegen Russland. Da die Ukraine aber kein Nato-Partner ist, wäre das kein Verteidigungskrieg, sondern ein Angriffskrieg. Und damit strafbar“, so die Begründung. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz reagierte und ruderte zurück. Es werde unter gar keinen Umständen zu einem Krieg zwischen der Nato und Russland kommen: „Das ist für uns ausgeschlossen. Wir werden alles tun, dass es nicht passiert.“ Auch das Auswärtige Amt nahm die Aussagen von Baerbock offiziell zurück. Für das klare Bekenntnis der GGG gab es viel Zuspruch. Auch der kroatische Präsident Zoran Milanović hatte die Äußerungen Baerbocks in diesem Zusammenhang scharf kritisiert. Er wünschte Deutschland „viel Glück, vielleicht wird es besser als vor 70 Jahren“.

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Hohe Abfindung nach Masken-Mobbing

Am Münchner Flughafen wurden zwei Angestellte einer dortigen Sicherheitsfirma massiv gemobbt und schließlich gekündigt, weil sie sich keinen willkürlichen Masken-Regeln unterwerfen wollten. Konkret hatten die GGG-Mitglieder über den Betriebsrat der Firma auf die zum Zeitpunkt der Vorfälle gültige Rechtslage verwiesen und darauf hingewiesen, dass demnach eine „Maskenpflicht“ nicht mehr rechtmäßig sei. In der Antwort hieß es, es gebe ein Hygienekonzept und eine Gefährdungsbeurteilung, aus der sich eine Maskenpflicht sehr wohl als notwendig ergebe. Allerdings wurden weder Hygienekonzept noch Gefährdungsbeurteilung vorgelegt, stattdessen wurden die beiden unbezahlt freigestellt. Und wendeten sich an die GGG. Unabhängig von einer möglichen Gefährdungslage handelte der Arbeitgeber hier vollkommen willkürlich, indem er unseren Mitgliedern weder das betriebliche Hygienekonzept noch eine Gefährdungsbeurteilung vorlegte. Zudem gab es am Flughafen München keine allgemeine Maskenpflicht. Die GGG wandte sich an das Münchner Arbeitsgericht, der Arbeitgeber bekam daraufhin kalte Füße. Und erklärte sich in einem Vergleich dazu bereit, insgesamt rund 100.000 Euro Abfindung zu bezahlen.

Arbeitsamt hebt Strafmaßnahmen gegen Autisten auf

Obwohl ein junger Mann ein ärztliches Attest hatte, laut dem er von der Maskenpflicht befreit ist, wollte ihn ein Vorgesetzter im Betrieb dazu zwingen. Weil der junge Mann, der an einer Autismus-Spektrum-Störung leidet, sich mutig weigerte, wurde er entlassen. Damit nicht genug: Das zuständige Arbeitsamt gab dem jungen Mann die Schuld am Verlust seines Arbeitsplatzes und strich ihm Leistungen. Daraufhin bat die Mutter des jungen Mannes die GGG um Hilfe - mit Erfolg. Wir legten gemeinsam mit unseren Mitglied Widerspruch gegen die Entscheidung der Agentur für Arbeit ein. Zugleich suchten wir das Gespräch mit den zuständigen Stellen und klärten den Sachverhalt, vor allem aber das vollkommen willkürliche und damit rechtswidrige Vorgehen des Arbeitgebers auf. Nach eingehender Prüfung aller Tatsachen nahm die Agentur für Arbeit ihre verhängten Maßnahmen zurück und teilte unserem Mitglied mit: „Ihrem Widerspruch ist damit in vollem Umfang abgeholfen. Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden.“ Die Mutter des jungen Mannes ist überglücklich. Sie schrieb uns: „Für Ihre tatkräftige Hilfe und Unterstützung möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Für uns, die als Ausgeschlossene aus der Gesellschaft schwer unter den verhängten Maßnahmen gelitten haben, ist dieser Erfolg, zu dem Sie uns verholfen haben, besser als Geburtstag, Weihnachten und Ostern zusammen! Ich bin erleichtert zu sehen, dass es offensichtlich doch noch Menschen gibt, die sich an geltendes Recht halten und diese totalitär anmutenden Exzesse gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft nicht mittragen.“ Auch ihrem Sohn habe der Sieg „unheimlich viel bedeutet und am Ende war er froh, sich so für sich und seine Rechte als Mensch mit einer autistischen Beeinträchtigung eingesetzt zu haben.“

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