

Schützen
Sie Ihre
Selbstbestimmung.
Gemeinsam mit uns.
#gggfüralle
#wirgebeneucheingesicht
Aufgabe der Gewerkschaften ist es grundsätzlich, die beruflichen Interessen ihrer
Mitglieder zu vertreten. Aus dieser Formulierung wird bereits deutlich, dass es nicht nur eine Gewerkschaft geben kann, denn so vielfältig wie Menschen sind auch ihre beruflichen Interessen.
Denn wenn eine Mehrheit – auch gewerkschaftlich – in die eine
Richtung will, es aber nur eine Gewerkschaft gibt, die gegenüber
Arbeitgeber, Gesetzgeber und Verwaltung auftritt, werden die
beruflichen Interessen einer Minderheit gewerkschaftlich
nicht vertreten.
Nie hat eine Regierung tiefer in die Situation am Arbeitsplatz
– für Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Freiberufler und
Selbstständige gleichermaßen – eingegriffen wie aktuell in
Deutschland.
Die Befürworter der „Corona-Maßnahmen“, die sich weit überwiegend bis heute
nicht als wirksam erwiesen haben, profitieren von der Möglichkeit, die rationale
Kritik an der Aufweichung betrieblichen Daten-, Kündigungs- und auch Gesundheitsschutzes als Einzelmeinung darzustellen, die man vernachlässigen könne.
Die Kontrolle der Regierung durch das Parlament und des Parlaments durch den
Souverän findet nicht wirksam genug statt, wie unser Vorsitzender Marcel Luthe
als Berliner Abgeordneter selbst erleben musste.
Aber haben Sie dazu Widerstand von
den Gewerkschaften wahrgenommen?

Worum geht es uns?
Drei Beispiele
Es wurde nicht erfasst, welche der über 1.000 unterschiedlichen Tests welches Herstellers jeweils täglich verwendet wurden, so dass eine mathematische notwendige Standardisierung gar nicht möglich war.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25077.pdf
Entgegen der im März 2020 erfolgten Aufforderung, die Intensivkapazitäten zu erhöhen, sind diese reduziert worden.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25090.pdf, dort Frage 5
Und obwohl keine Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen sogenannter FFP2-Masken vorliegen, werden diese in einer Vielzahl von Fällen – auch auf dem Weg zum Arbeitsplatz im ÖPNV – inzwischen verpflichtend vorgeschrieben.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-26727.pdf
Eben dieses Unwissen, verbunden mit blindem Aktionismus,
halten wir für eine Gefahr für unsere Mitglieder.
So verhält es sich auch mit der Frage der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht:
ohne Erkenntnisse über die kurz- wie
langfristigen Nebenwirkungen der verschiedenen Stoffe
wurde zunächst durch Regierungsvertreter eine solche
Impfung empfohlen, dann zur Voraussetzung zur Teilnahme
an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gemacht und
soll nun sukzessive zur Voraussetzung der Berufsausübung
selbst gemacht werden, um so zu erreichen, dass Menschen
„freiwillig“– und unter Verzicht auf Schadenersatzansprüche –
in einen medizinischen Eingriff einwilligen.
Denn wo Fragen offen sind, kann das
Für und Wider einer Regelung nicht
vernünftig abgewogen werden.
Hier wird unmittelbar in die beruflichen
Interessen der Menschen eingegriffen,
denen wir als Gewerkschaft eine Stimme
geben wollen.
Einrichtungsbezogene Nachweispflicht: Wie machen wir das?
01
Beratung
Gewerkschaften können ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen rund um den Arbeitsplatz beraten und vertreten, was wir im Rahmen unserer Satzung insbesondere mit Blick auf die einrichtungsbezogene Nachweispflicht anbieten. Im Rahmen der gewerkschaftlichen Bildungs- und Informationsarbeit bieten wir unseren Mitgliedern sowohl Fachinformationen als auch Werbematerial an, dessen Verteilung im Betrieb im Rahmen der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III des Grundgesetzes natürlich zulässig ist.
02
Dialog mit den Arbeitgebern
Als Vertreter Ihrer Interessen treten wir in den Dialog mit den Arbeitgebern, die ihre gesetzliche Pflicht, die Maßnahmen selbst auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, nicht beachten, ebenso wie mit Betriebs- und Personalräten, die in dieser Hinsicht ihre gesetzliche Pflicht vernachlässigen.
03
Information in den Betrieben
Als Gewerkschaft ist unsere Informationsarbeit in besonderer Weise durch Artikel 9 III des Grundgesetzes geschützt. So dass wir bundesweit vor Ort über unser Programm und dessen Hintergründe informieren können.
04
Unterbindung von Versuchen einer „Nötigung zur Impfung“
Und schließlich werden wir die Interessen unserer Mitglieder – im Einzelfall auch anonym möglich – gegenüber Arbeitgebern, Politik und Verwaltung gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, um Versuche einer „Nötigung zur Impfung“ zu unterbinden und für den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Mitglieder kämpfen. Das umfasst ausdrücklich auch die Durchführung aller Maßnahmen des Arbeitskampfes bis hin zu Streiks, bei denen wir unsere Mitglieder organisatorisch wie finanziell durch ein Streikgeld unterstützen werden.